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Steuern: Immobilienkrise reißt Milliardenloch in Staatshaushalt

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Der Einbruch beim Baugeschehen im Land zeigt sich auch im Staatshaushalt. Bei einer für die Länder wichtigen Steuer sind die Einnahmen um ein Drittel zurückgegangen, wie neue Zahlen zeigen. Auch bei anderen Steuern gibt es erhebliche Verschiebungen. In einem Fall profitiert der Bund.

Eine Sprecherin von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach jüngst von „tatsächlich üblen“ Zahlen. Sie bezog sich auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts, laut denen im März gerade noch 24.500 neue Wohnungen genehmigt wurden – 29,6 Prozent weniger als vor einem Jahr.

Von üblen Zahlen können auch die Finanzminister der Länder sprechen. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer sind in den ersten vier Monaten des Jahres um ein Drittel eingebrochen. Das geht aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervor.

Demnach flossen von Anfang Januar bis Ende April gerade noch 4,3 Milliarden Euro in die Kassen der Länder. Das sind 2,1 Milliarden Euro weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum, als diese Steuer noch 6,4 Milliarden Euro in die Kassen spülte. Wie bei den Baugenehmigungen werden auch bei den Steuereinnahmen die Folgen der hohen Baukosten und gestiegenen Hypothekenzinsen immer deutlicher.

Vor einem halben Jahr hatte kaum ein Steuerexperte mit solch drastischen Folgen der Immobilienkrise für den Staatshaushalt gerechnet. Die offiziellen Schätzer gingen im Herbst von Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer für das Gesamtjahr 2023 in Höhe von 16,9 Milliarden Euro aus. Auf der jüngsten Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen Mitte Mai setzten sie dieses Ziel bereits auf 13 Milliarden Euro herab.

Diese Prognoselücke könnte sich im weiteren Jahresverlauf noch vergrößern, sofern sich die Situation am Bau nicht bald verbessert – mit entsprechenden Folgen für die Länderhaushalte. Die Grunderwerbsteuer ist die wichtigste jener Steuern, die zu 100 Prozent den Ländern zugutekommt.

Hinzu kommt: Auch die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer, der zweiten großen Ländersteuer, liegen nach vier Monaten des Jahres unter dem Vorjahreswert. Statt 3,6 Milliarden Euro wie im Vorjahr kamen bislang nur 3,2 Milliarden Euro rein – ein Rückgang um elf Prozent.

Bund profitiert von Versicherungsteuer

Insgesamt beträgt das Minus der Ländereinnahmen – inklusive der Einnahmen aus Gemeinschaftssteuern wie Einkommen- und Umsatzsteuer – bis Ende April 4,2 Prozent. Der Bund liegt dagegen nach einem Drittel des Jahres bei einem leichten Plus von 0,6 Prozent. Wobei man auch hier im Vorjahr noch von einem deutlich stärkeren Anstieg der Steuereinnahmen ausging.

Zudem ändert die gegenteilige Entwicklung der Einnahmen der beiden staatlichen Ebenen nichts daran, dass die Länder auch in diesem Jahr bislang deutlich mehr Steuern eingenommen haben als der Bund. Der Zwischenstand: 116 Milliarden Euro für die Länder gegenüber 108 Milliarden Euro für den Bund.

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Der Bund profitiert anders als die Länder an einer Stelle sogar von der Preisentwicklung am Bau, nämlich bei der Versicherungsteuer. Diese reine Bundessteuer entwickelt sich in diesem Jahr bislang überaus positiv. Die Einnahmen liegen mit 8,7 Milliarden Euro gut sieben Prozent über dem Wert des Vorjahres, als dem Bund bis Ende April 8,1 Milliarden Euro zuflossen.

Die höheren Versicherungssteuereinnahmen gehen vor allem auf höhere Beiträge in der Schaden- und Unfallversicherung zurück – womit auch die Steuerzahlungen an den Staat steigen. Bei der Wohngebäudeversicherung werden besonders starke Beitragserhöhungen erwartet.

„Wir gehen davon aus, dass die Gesamtbeiträge in der Wohngebäudeversicherung in diesem Jahr um 16 Prozent steigen werden“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Ende April. Er führte dies auf weiter steigende Baupreise zurück.

Eine gesamtstaatliche Betrachtung macht unter dem Strich deutlich, dass der Rückgang bei den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer nur zu einem geringen Teil durch höhere Steuereinnahmen an anderer Stelle abgefangen wird. Zumal das Minus bei anderen Steuerarten wegen der schwächelnden Baukonjunktur, etwa bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer, noch nicht einmal berücksichtigt ist.

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