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Staatliche Zuschüsse: Der März wird zum großen Auszahlmonat für Energiehilfen

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Den unrühmlichen Rekord für die Energiepreishilfe mit der längsten Wartezeit hat Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger sicher. Fünf Monate sind mittlerweile vergangen, seit allen Studenten und Fachschülern im Land von den Ampel-Koalitionären eine pauschale Unterstützung in Höhe von 200 Euro versprochen wurde. Das war Anfang September.

Seitdem sucht das Ministerium der FDP-Politikerin gemeinsam mit den 16 Ländern nach einem Weg, wie das Geld ausgezahlt werden kann. Denn es fehlte eine zentrale Stelle, die über alle Daten und Kontoverbindungen verfügte. Zuletzt hatten nicht nur die Studenten, sondern auch die Kultusminister der Länder immer weniger Verständnis für die Verzögerung.

Um den Druck zu erhöhen, stellten die Kultusminister nun konkrete Daten in den Raum: Demnach sollen die Anträge ab dem 1. März über eine neue Plattform abgegeben werden können, ab dem 15. März sollen die 200 Euro dann fließen. Das wäre ein halbes Jahr nach der Ankündigung Anfang September des Vorjahres.

Bildungsministerin auf der Zielgeraden

Ob dies tatsächlich gelingt, wollte Stark-Watzinger zu Wochenbeginn noch nicht bestätigen. Die Einmalzahlung von 200 Euro werde „noch in diesem Winter starten“, hieß es lediglich aus ihrem Ministerium. Man befinden sich auf der Zielgeraden.

Es ist nicht das erste Mal in den vergangenen Krisenjahren, dass zwischen Ankündigung und Auszahlung von Hilfen Wochen, wie in dem Fall sogar Monate vergehen. Während der Corona-Krise mussten für die diversen Unternehmenshilfen ebenfalls neue Auszahlungswege entwickelt werden. Die sogenannten November- und Dezemberhilfen 2020 gab es vollständig erst ab Ende Januar 2021.

Aktuell warten neben Studenten und Fachschülern auch noch Gas-, Strom-, sowie Heizöl- und Pelletskunden auf ihre Entlastungen. Die Rede ist von den im vierten Quartal 2022 beschlossenen Preisbremsen. Haushaltsmittel in zweistelliger Milliarden-Euro-Höhe sind dafür reserviert.

Für die Dämpfung der Gas- und Strompreise muss anders als für die damaligen Corona-Hilfen und die Studenten-Pauschale keine zentrale Antrags- und Auszahlungsplattform geschaffen werden. Hier nimmt die Politik die Energieversorger in die Pflicht, die ihre IT-Systeme entsprechend umprogrammieren müssen.

Der Vorteil ist: Verbraucher müssen selbst nicht aktiv werden, um von den Preisbremsen zu profitieren. „Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin“, heißt es auf einer Informationsseite der Bundesregierung.

Eine Parallele zu den 200 Euro für Studenten gibt es aber: Der entscheidende Monat ist auch hier der März. Bei der Strompreisbremse werden die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar von den Stromversorgern im März mitgezahlt. Bei der Gaspreisbremse gilt der gleiche Zeitplan: Auch diese umfasst ab März rückwirkend die Monate Januar und Februar.

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Wie hoch der Entlastungsbetrag ausfällt, hängt nicht nur vom aktuellen Grund- und Arbeitspreis ab, den ein Kunde direkt oder indirekt über die Hausgemeinschaft an seinen Versorger zahlt – sondern auch davon, wie viel Energie er spart. Denn die Preisbremse gilt jeweils nur für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für diese 80 Prozent liegt der Gaspreisdeckel für private Haushalte bei zwölf Cent je Kilowattstunde, für Fernwärme bei 9,5 Cent.

Beim Strom müssen Verbraucher höchstens 40 Cent pro Kilowattstunde des historischen Verbrauchs bezahlen, den Rest übernimmt der Staat. Um eine Vorstellung von den Auswirkungen auf die eigene Energierechnung zu bekommen, gibt es entsprechende Preisrechner im Internet, beispielsweise auf der Seite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Wie hoch letztlich die Entlastung durch den Staat und die Belastung des Bundeshaushalts durch die Bremsen ist, hängt von der weiteren Entwicklung der Preise ab. Diese haben sich von ihren einstigen Höhen bereits wieder entfernt. Laut Vergleichsportal Verivox kostet Gas bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden in der Grundversorgung im Durchschnitt aktuell 17,48 Cent je Kilowattstunde, das günstigste überregionale Angebot liegt mit 11,9 Cent je Kilowattstunde sogar bereits unter dem Zwölf-Cent-Deckel.

Ähnlich sieht es beim Strom aus: Hier kostet die Grundversorgung bei einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden derzeit im Bundesdurchschnitt 48,3 Cent je Kilowattstunde, der günstigste überregionale Anbieter verlangt 37,4 Cent je Kilowattstunde – und damit auch weniger als der Deckel. Die Frage ist natürlich, wie schnell kommen Verbraucher aus ihren bestehenden Verträgen mit oft höheren Preisen heraus.

Noch unklar ist, wie hoch der staatliche Zuschuss für Heizöl- und Pelletskunden ausfällt – ob es überhaupt etwas gibt. Hier arbeitet die Bundesregierung derzeit noch mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung für die Auszahlung der 1,8 Milliarden Euro, die vom Bund für einen Härtefallfonds bereitgestellt wurden. Das Geld ist in erster Linie für jene Kunden gedacht, die sich im Vorjahr auf oder nahe des Preishochs mit Heizöl und Pellets eingedeckt haben.

Die Grundzüge der Auszahlungsmodalitäten seien mittlerweile festgelegt, teilte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) mit. Details könne man noch nicht nennen. Es gehe jetzt aber „zügig voran“. Zumindest die Anträge werden spätestens ab März wohl gestellt werden können.

Das Land Berlin ist – wohl auch mit Blick auf die anstehende Wahl am 12. Februar – bereits vorgeprescht. Hier können Härtefälle bereits seit vergangener Woche Anträge stellen. In der Hauptstadt können Kunden bereits dann den Zuschuss beantragen, wenn sie 2022 einen Preisaufschlag von mehr als 70 Prozent gegenüber dem Vorjahr hinnehmen mussten – bundesweit ist bislang von einer Verdoppelung die Rede, also von einem Aufschlag um 100 Prozent.

Berlins Heizkostenhilfe kaum gefragt

In Berlin liegt der Mindestpreis für die Heizkostenhilfe als tiefer, als er sich aus der Formel, die sich in einem Antrag des Bundestages findet, errechnen würde. In Zahlen ausgedrückt: Der Mindestpreis, ab dem es in Berlin überhaupt erst Geld geben kann, liegt für Heizöl bei 1,21 Euro pro Liter, der für Pellets bei 41 Cent je Kilogramm, für Flüssiggas bei 99 Cent je Liter und für Kohle bei 17 Cent pro Kilogramm – inklusive Mehrwertsteuer.

Darauf, dass verhältnismäßig wenige Haushalte im Vorjahr über diese Preisschwellen kamen, deuten die Antragszahlen nach der ersten Woche hin. Insgesamt wurden bei der zuständigen Investitionsbank Berlin bis Montagmittag 4531 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 3,9 Millionen Euro gestellt – im Durchschnitt also 860 Euro. Davon entfallen bislang 96 Prozent auf Heizöl, der Rest auf Pellets (1,7 Prozent), Flüssiggas (1,5 Prozent) und Kohle (0,8 Prozent).

Der Nachfragedruck ist offenbar nicht so hoch wie gedacht. Der Senat hatte für das Berliner Programm 75 Millionen Euro allein aus Landesmitteln bereitgestellt.

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