Einen „Klimakanzler“ könne sie schwer erkennen: Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart beklagt mangelnde Unterstützung vom Bundeskanzler. Die Grünen-Politikerin kritisiert, Olaf Scholz dürfe es sich „nicht leicht machen“.
Im Koalitionsstreit um das Heizungsgesetz hat die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) mangelnde Unterstützung durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beklagt. „Einen Klimakanzler kann ich schwer erkennen“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wenn man als Regierung so ein Großprojekt anstößt, muss man es auch gemeinsam tragen. Davon sind wir in der Ampel leider weit entfernt.“
Scholz dürfe es sich „nicht leicht machen“, sagte sie weiter. „Das ist kein Spezialthema von Robert Habeck oder den Bündnisgrünen. Das mag uns als Partei oder dem Vizekanzler aktuell schaden, aber es geht ansonsten zulasten aller, auch schon in naher Zukunft.“
Die Grünen-Politikerin warnte vor einer Verschiebung des Heizungsgesetzes, mahnte allerdings Korrekturen an dem Gesetzentwurf an. So müsse es eine nach Einkommen gestaffelte Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung geben.
„Niemand darf gezwungen werden, sein Haus zu verkaufen. Und auch für Mieter darf es keine großen Belastungen geben“, sagte Göring-Eckardt. „Deswegen wollen wir die neue Heizung bis zu 80 Prozent fördern – und nicht wie im aktuellen Entwurf vorgesehen nur zu maximal 50 Prozent.“
Weitere Ausnahmen von der Austauschpflicht lehnte die Grünen-Politikerin ab. „Ich finde es besser, mit einer höheren Förderung für diejenigen zu arbeiten, die es brauchen, als mit weiteren Ausnahmen“, sagte Göring-Eckardt.
Auch die Vorsitzende der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, sprach sich für Nachbesserungen aus. Es sei wichtig, „dass Menschen mit niedrigerem Einkommen nicht überfordert werden. Gleichzeitig sollten die Fördermaßnahmen zielgenau sein, denn Menschen mit höherem Einkommen brauchen keine Förderung“, sagte sie den Funke-Zeitungen.
Schnitzer forderte zudem schnell Klarheit über die genauen Regelungen. „Auf den genauen Monat als Starttermin kommt es nicht an, aber darauf, dass dieser bald verbindlich festgelegt wird“, sagte sie. „Dann können sich alle darauf einstellen und rechtzeitig die notwendigen Kapazitäten aufbauen: das Handwerk und die Anbieter von Heizungsanlagen.“
Die Regierungspläne sehen vor, dass Öl- und Gasheizungen ab 2024 nur noch in Ausnahmefällen eingebaut werden dürfen. Neue Heizungen sollen dann „möglichst“ zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Gas- und Ölheizungen können das nur erreichen, wenn sie etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es sind aber zahlreiche Ausnahmeregelungen vorgesehen.
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