Eine Indexmiete ist an die Preisentwicklung gebunden – also an die Inflation. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will den Anstieg nun begrenzen, da Mieter doppelt belastet werden würden. Der Mieterbund fordert sogar ein Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen.
Indexmietverträge sind für Vermieter in Zeiten hoher Inflation eine sichere Bank, für Mieter jedoch schmerzhaft. Die Höhe der Miete ist in diesen Verträgen an die Inflation in Form des Verbraucherpreis-Index (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt. Im Oktober erreichte die so ermittelte Inflationsrate 10,4 Prozent.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will verhindern, dass sich diese Inflation in den Mieten der Betroffenen widerspiegelt. Mietanpassungen, die an die Inflation gekoppelt sind, sollen nach einem Vorschlag der SPD-Politikerin deshalb nur noch bis zu einer bestimmten Grenze erlaubt sein.
„Indexmietverträge sind ein Problem“, sagte Geywitz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Mieter hätten angesichts des Mangels an bezahlbaren Wohnungen oft keine andere Wahl, als solche Verträge zu unterschreiben. Sie seien dann durch die gestiegenen Energiepreise doppelt belastet, weil sowohl die Nebenkosten als auch die Kaltmiete stiegen.
„Das kann man ändern“, sagte Geywitz. „Hamburg zeigt mit dem Vorschlag einer Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr eine Möglichkeit auf, die weder Mieter noch Vermieter unangemessen belastet.“ Denkbar sei auch, Indexmieten an einen anderen Maßstab zu koppeln. „Man könnte etwa auch den Nettokaltmietenindex als Bezugspunkt wählen“, schlug Geywitz vor. „Auch dies ist ein amtlich vom Statistischen Bundesamt festgestellter Index.“
Zuvor hatte der rot-grüne Hamburger Senat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, für die Anpassung von Indexmieten eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent im Jahr einzuführen. Für das Mietrecht ist allerdings das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) zuständig. Ein Sprecher teilte auf Anfrage mit, es gebe keinen Regelungsbedarf. „Der Gesetzgeber sollte nicht bei jeder Gelegenheit die Spielregeln für laufende Verträge ändern.“
Hälfte der Neuverträge Schätzungen zufolge mit Indexmieten
Handlungsbedarf sieht dagegen auch der Interessenverband der Mieter. „Der Deutsche Mieterbund fordert ein Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen und die Einführung einer Kappungsgrenze für Bestandsmieter mit Indexmietverträgen, die maximal so hoch sein darf wie die von der Ampel-Koalition vereinbarten elf Prozent bei Nicht-Indexmietverträgen in drei Jahren“, sagte Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz. „Einige Mietervereine berichten davon, dass mittlerweile schon bei der Hälfte aller Neuvertragsabschlüsse Indexmietverträge vereinbart werden.“