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Das ändert sich im Juni

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Der neue Monat beschert den Deutschen wieder einige Änderungen. Die einen bekommen mehr Geld, die anderen mehr Rechte. Und Rentner müssen sich sputen.

Das Wichtigste im Überblick


Der erste offizielle Sommermonat hat gleich mehrere gute Nachrichten im Gepäck: So gehen unter anderem zwei Gesetze an den Start, die das Leben für Betroffene deutlich entspannter machen. Millionen Beschäftigte dürfen sich zudem über mehr Geld freuen. Wer als Rentner hingegen noch auf die Energiepreispauschale wartet, sollte nun schnell handeln. Und Bahnreisende haben bald weniger Ansprüche. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Letzte Chance auf 300 Euro

Haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner, diese aber noch nicht erhalten, wird es jetzt Zeit zu handeln: Nur noch bis zum 30. Juni können Sie einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Das ist ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See möglich, in 44781 Bochum. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Rente normalerweise von einer anderen Zahlstelle bekommen. Mehr zur Energiepreispauschale für Rentner lesen Sie hier.

Apotheken bleiben geschlossen

Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland fühlen sich bei vielen Gesetzesvorhaben übergangen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Weniger Erstattungen für Bahnreisende

Bei Ausfällen und größeren Verspätungen können Zugreisende eine Erstattung verlangen. Doch ab dem 7. Juni gilt das in einigen Fällen nicht mehr. Ab dann gilt die neue „Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (EU 2021/782). Sie regelt, dass Bahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen müssen, wenn Verspätungen oder Ausfälle aus folgenden Gründen entstanden sind:

  • höhere Gewalt wie Unwetter,
  • Verschulden eines Fahrgastes,
  • Verhalten Dritter wie das unbefugte Betreten von Gleisen oder Sabotage.

Kein Umsteigerecht bei Deutschlandticket

Bisher konnten auch Inhaber des Deutschlandtickets in einen Fernverkehrszug umsteigen, wenn sie voraussichtlich mehr als 20 Minuten später an ihrem Zielbahnhof ankommen. Damit ist ab 7. Juni Schluss. Das 49-Euro-Ticket gilt dann als „Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“, wodurch die Fahrgastrechte eingeschränkt werden.

Erhalten bleibt aber der Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Regionalzug eine Verspätung von mindestens 60 Minuten hat. Sie erhalten dann 1,50 Euro. Allerdings müssen Sie zunächst auf mindestens drei solcher Verspätungen kommen, da Entschädigungen erst ab einem Betrag von 4,50 Euro pro Monat ausgezahlt werden.

Neues Recht für Verbraucher

Ab dem 25. Juni wird es für Verbraucher in Rechtsfragen entspannter: Denn dann gilt die neue EU-Verbandsklage. Sie regelt, dass Verbraucherschützer zum Beispiel direkt Schadenersatz oder Rückzahlungsansprüche an Betroffene einklagen können, ohne dass diese anschließend noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen. Das war mit der Musterfeststellungsklage bisher noch nicht möglich, solange die Musterverfahren keinen Vergleich erzielten.

Mehr Geld im öffentlichen Dienst

2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen im Juni einmalig einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro. Die Zahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das war eines der Ergebnisse des Tarifabschlusses zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber. Hinzu kommen in den folgenden Monaten mehrere Sonderzahlungen sowie eine Gehaltserhöhung ab März 2024.

Eine Frau demonstriert: Nach langem Streit konnten sich die Tarifpartner im öffentlichen Dienst letztlich auf höhere Löhne und Sonderzahlungen einigen.
Eine Frau demonstriert: Nach langem Streit konnten sich die Tarifpartner im öffentlichen Dienst letztlich auf höhere Löhne und Sonderzahlungen einigen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa)

Besserer Schutz für Whistleblower

Beschäftigte, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden aufdecken, sollen besser vor Benachteiligungen geschützt werden. Bundestag und Bundesrat haben sich dafür auf einen Kompromiss beim Hinweisgeberschutzgesetz verständigt, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft tritt.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
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