Auch im letzten Monat des Jahres kommen noch mal einige Neuerungen auf die Bürger zu. Unter anderem fließen weitere Hilfen in der Energiekrise.
Das Wichtigste im Überblick
Bevor sich 2022 verabschiedet, werden Millionen Menschen in Deutschland weiter entlastet. Außerdem kann jeder selbst dafür sorgen, wenn er noch rechtzeitig ein paar Steuertipps beachtet. Eigentümer sollten zudem eine bestimmte Jahresabrechnung genau prüfen. Diese und weitere wichtige Änderungen hat t-online für Sie zusammengefasst.
Soforthilfe für Gaskunden
Um die Zeit bis zur Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr zu überbrücken, sollen Gas- und Fernwärmekunden von der Abschlagszahlung im Dezember freigestellt werden. Zieht Ihr Versorger den Abschlag jeden Monat per Lastschrift vom Konto ein, müssen Sie selbst nichts tun – es geht dann einfach weniger Geld ab.
Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, müssten Sie diesen für Dezember ändern. Überweisen Sie jeden Monat händisch Geld, können Sie die Zahlung in dem Monat ausfallen lassen. Passiert das alles nicht, sollen Verbraucher eine Gutschrift erhalten und der Betrag in der nächsten Abrechnung verrechnet werden.
Bei vielen Mietern sieht die Sache etwas anders aus. Denn sie erhalten die Erstattung nur vermittelt über ihren Vermieter, da dieser in der Regel Vertragspartner des Energieanbieters ist. Zunächst erhält also dieser die Soforthilfe, muss sie aber an die Mieter weitergeben. Das geschieht allerdings erst mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr. Mehr zur Dezemberhilfe lesen Sie hier.
Achtung
Dass der Staat indirekt Ihre Dezember-Abschlagszahlung übernimmt, heißt nicht, dass sich Energiesparen in diesem Monat nicht lohnt. Denn die Erstattung bemisst sich nicht am tatsächlichen Verbrauch. Stattdessen wird ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose bis September 2022 zugrunde gelegt und mit dem Kilowattstundenpreis vom Dezember multipliziert.
300 Euro für Rentner
Auch Rentner erhalten nun eine Energiepreispauschale über 300 Euro, um die hohen Preise abzumildern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben.
Bundesweiter Warntag
Um Menschen im Katastrophenfall besser zu schützen, soll in Deutschland das Warnsystem Cell Broadcast eingeführt werden. Am 8. Dezember dürfte deshalb um 11 Uhr eine Warnmeldung auf Ihrem Smartphone erscheinen. Der Test des Systems soll in allen 294 Landkreisen und 107 kreisfreien Städten in Deutschland erfolgen.
Im Gegensatz zu anderen Warnsystemen wie Nina oder Katwarn müssen Sie keine App heruntergeladen haben, um von Cell Broadcast alarmiert zu werden. Auch müssen Sie keine Mitteilungs-App für das Lesen von SMS öffnen, da der Warntext ohne Zusatz-Anwendung auf dem Bildschirm erscheint. Mit dem Eintreffen des Warntextes ertönt zudem ein lautes Signal. Mehr zum bundesweiten Warntag lesen Sie hier.
Letzte Chance zum Steuernsparen
Bis zum 31. Dezember können Sie noch einiges tun, um Steuern zu sparen – etwa mit geschickt geplanten Ausgaben. Klingt paradox, kann sich aber kräftig lohnen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihre Steuerklasse optimal gewählt ist, ob Sie alle wichtigen Anträge gestellt haben und ob Sie womöglich noch schnell heiraten sollten. Alle 14 Tipps im Überblick finden Sie hier.