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50 Cent für Kaffeebecher: Tübingen darf Plastik-Steuer erheben

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Mithilfe einer Verpackungssteuer will Tübingen die Stadt sauberer machen. Die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale klagt dagegen, erreicht ein Urteil in ihrem Sinne – scheitert nun aber vor dem Bundesverwaltungsgericht. Freuen darf sich auch OB Boris Palmer, der extra nach Leipzig angereist ist.

Die Universitätsstadt Tübingen darf eine Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald’s-Filiale in Tübingen, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte (Az.: BVerwG 9 CN 1.22). In der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte sich McDonald’s noch durchgesetzt.

Seit Anfang 2022 werden in Tübingen je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig, höchstens aber 1,50 Euro pro „Einzelmahlzeit“. Für einen Kaffeebecher werden etwa 50 Cent fällig und für einen Plastik-Strohhalm 20 Cent. Zahlen müssen die Verkäufer der Speisen und Getränke – nach Angaben der Stadt rund 440 Betriebe in Tübingen. Wegen des laufenden Rechtsstreits wurden bisher aber noch keine Steuern eingezogen. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen.

Boris Palmer ist vorerst zurück

Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts hat Tübingen die Kompetenz, eine solche Steuer zu erheben. Speisen zum Mitnehmen würden „typischerweise“ sehr bald gegessen und bleiben damit meist im Gemeindegebiet. Es handele sich also um eine örtliche Steuer. Die Satzung stehe zudem nicht im Widerspruch zu den Abfallregeln des Bundes. Beide verfolgten exakt dasselbe Ziel – nämlich die Vermeidung von Abfall. Einzelne Punkte der Satzung erklärten die Bundesrichter allerdings für nichtig, etwa weil der Begriff „Einzelmahlzeit“ zu unbestimmt war.

Einer der Verfechter der Verpackungssteuer ist der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer. Nach der Niederlage in der Vorinstanz hatte er erklärt, die Steuer funktioniere in der Praxis. Überall in Tübingen breiteten sich Mehrweg-Konzepte aus, die Stadt werde sauberer. Auch zur jetzt siegreichen Verhandlung reiste er extra nach Leipzig an, wie auf Bildern zu erkennen war. Ob und in welchem Umfang er sich nun äußern wird, ist unklar, war es in letzter Zeit doch ruhig um ihn geworden.

Nach dem Eklat um provokative Äußerungen war er erst einmal krankgeschrieben und hatte einen Zeitplan vorgegeben: Im Mai werde er ins Büro zurückkehren und im Juni wolle er eine Auszeit nehmen, um Abstand zu gewinnen. Seitdem war es um ihn still geworden.

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