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Wahlrechtsreform: „Größter Anschlag auf das Wahlrecht seit Jahrzehnten“

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Die Ampel-Koalition will Freitag ihre Wahlrechtsreform beschließen, die die Opposition heftig kritisiert: Linke-Geschäftsführer Jan Korte greift in seiner Rede zum Trump-Vergleich. Für CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wird das „Existenzrecht“ seiner Partei infrage gestellt.

Der Bundestag hat am Freitag hitzig über die Reform-Pläne der Ampel-Koalition für das Wahlrecht debattiert. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte das Vorhaben als „Akt der Respektlosigkeit“ gegenüber den Wählern und der Demokratie. Es könne dazu führen, dass in den Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr ins Parlament einzögen. Die Ampel stelle damit das „Existenzrecht der CSU infrage“ und wolle die Linke „aus dem Parlament drängen“.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte, sagte, die Reform sei „der größte Anschlag auf das Wahlrecht als Grundpfeiler der Demokratie seit Jahrzehnten“. Profitieren würden die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP. Dagegen sollten die CSU und die Linke „politisch eliminiert“ werden. Die Reform sei „vergleichbar mit den Tricksereien der Trump-Republikaner“, sagte Korte und kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an: „Wir werden uns in Karlsruhe sehen.“

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine Aufblähung des Bundestages. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Wird die Klausel gestrichen, könnte das, je nach Wahlergebnis, künftig auch Konsequenzen für die CSU haben.

Ampel wehrt sich gegen Kritik

Der Obmann der SPD in der Wahlrechtskommission, Sebastian Hartmann, verteidigte das Vorhaben. Die Reform sei überfällig. Die Verkleinerung des Parlaments von derzeit 736 auf 630 Stimmen sei klar und nachvollziehbar, betonte er. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die bisher die Vertretung von Parteien ermöglicht, die weniger als bundesweit fünf Prozent der Stimmen erreichen, sei eine „klare Systementscheidung“ und stärke den Gedanken des Verhältniswahlrechts. Aus Sicht der Ampel stehe der Vorschlag fest in der deutschen Verfassungstradition.

Der Bundestag müsse zeigen, dass er nicht nur von den Bürgern Reformbereitschaft erwarte, sondern selbst auch dazu in der Lage sei, sagte der FDP-Politiker Konstantin Kuhle. Überhang- und Ausgleichsmandate hätten dazu geführt, dass der Bundestag von Jahr zu Jahr größer werde. Künftig könnten nur so viele Abgeordnete ins Parlament einziehen, wie es Zeitstimmen gebe. Damit sorge das neue Wahlrecht „für Verlässlichkeit und Vorhersehbarkeit“. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann betonte ihrerseits, der Vorschlag sei „fair und verfassungsgemäß“

Der Bundestag soll nach der Debatte am Vormittag namentlich über die Wahlrechtsreform abstimmen. Der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser verwies darauf, dass der Ampel-Vorschlag „nahezu identisch“ sei mit einem Plan der AfD von 2020. Dass die angestrebte Mandatszahl „in letzter Sekunde“ aber von ursprünglich 598 auf 630 erhöht worden sei, könne die Partei aber nicht mittragen. Sie werde deshalb dem Vorschlag nicht zustimmen.

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