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Schöffin in Erfurt wegen rechtsextremer Kontakte aus dem Amt entlassen

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Eine Schöffin in Erfurt darf ihrem Ehrenamt bei Gericht nicht länger ausüben, weil sie eine rechtsextreme Veranstaltung angemeldet haben soll. Das entschied das Oberlandesgericht in Thüringen. Auch für Schöffen gelte das Mäßigungsgebot für Richter.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine wegen Kontakten zur rechtsextremen Szene umstrittene Schöffin am Landgericht Erfurt ihres Amtes enthoben. Die Schöffin habe gegen das auch für ehrenamtliche Richter geltende Mäßigungsgebot verstoßen, begründeten die Jenaer Richter ihren Beschluss (Az. S AR 5/23). Ein Schöffe sei nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes des Amtes zu entheben, wenn er seine Amtspflichten gröblich verletzt habe.

Das Mäßigungsgebot verlange von Richtern und auch von ehrenamtlichen Richtern, dass sie alles unterlassen müssten, was nach außen den Eindruck der Voreingenommenheit oder Unsachlichkeit entstehen lassen könne. Im konkreten Fall hatte die Schöffin im vergangenen November eine Kundgebung mit verschiedenen Rednern aus dem rechtsextremen Spektrum angemeldet. Auch soll sie Medienberichten zufolge an wenigstens einem Treffen der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften NPD teilgenommen haben.

Ein Richter dürfe sich zwar politisch betätigen, hieß es dazu in der Begründung des Oberlandesgerichts. Die Akzeptanz und das Vertrauen der Rechtssuchenden in die Justiz müssten jedoch durch die Wahrung der Neutralität des Richters abgesichert sein. Dieses sei im vorliegenden Fall nicht mehr gegeben.

Die Schöffin selbst hat eine rechtsextreme Gesinnung stets bestritten. Eine Überprüfung ihrer Verfassungstreue sei im Zuge des Verfahrens nicht erfolgt, teilte das Oberlandesgericht mit.

Der Beschluss gegen den bereits am 9. März ergangenen Beschluss ist rechtskräftig. Die Schöffin kann dagegen kein Rechtsmittel einlegen.

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