Neueste Nachrichten und Updates

Höhere Beiträge und Leistungen: Das ändert sich durch die Pflegereform

0 5

Auf Arbeitnehmer kommen Änderungen bei ihren Pflegebeiträgen zu: Kinderlose müssen künftig mehr einzahlen, Familien mit mehreren Kindern dagegen etwas weniger. Das unterm Strich gewonnene Geld kommt Pflegebedürftigen zugute. Sowohl für Heim- als auch häusliche Pflege steigen die Leistungen.

Angesichts einer immer größeren Kostenwelle für die Pflege sollen Entlastungen für Pflegebedürftige kommen – aber auch höhere Beiträge außer für Familien mit mehreren jüngeren Kindern. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, das die Pflegeversicherung vorerst bis 2025 finanziell absichern soll. Ein Überblick über Kernpunkte:

Mehr Geld für die häusliche Pflege:

Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung. Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.

Jahresbudget zur Entlastung bei Pflege zu Hause:

Kommen soll nun doch auch ein Budget mit Entlastungen für die Pflege zu Hause. Es soll Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bündeln – also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können. Ab 1. Juli 2025 sollen bis zu 3539 Euro pro Jahr flexibel verwendbar sein, und das ohne einen bisherigen Vorlauf von sechs Monaten bei erstmaliger Inanspruchnahme. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder bis zum Alter von 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget ab 1. Januar 2024 mit 3386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann auch auf bis zu 3539 Euro anwachsen.

Pflegeunterstützungsgeld für Berufstätige

Ausgeweitet werden soll ab 2024 die Unterstützung für Menschen, die wegen der Pflegebedürftigkeit eines Verwandten vorübergehend nicht arbeiten können. Sie bekommen bislang für maximal zehn Tage im Jahr Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 90 Prozent vom Nettolohn für die fragliche Zeit beträgt. Künftig sollen die zehn Tage „für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden können“.

Gemeinsame Kuren

Pflegende Angehörige benötigen für ihre eigene Gesundheit manchmal auch einen Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung – etwa für eine Kur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dabei möglich, dass der von ihnen betreute Pflegebedürftige bei solch einem Aufenthalt mit in der Einrichtung aufgenommen wird. Diese Möglichkeit soll nun ausgeweitet werden.

Mehr Geld für die Pflege im Heim:

Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden. Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Erhöhung der Pflegebeiträge:

Der allgemeine Beitragssatz steigt von 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Sie müssen diesen Aufschlag alleine zahlen, der Arbeitgeber ist nicht beteiligt.

Niedriger Beitragslast für Familien:

Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden – und zwar schrittweise je Kind. Ab zwei Kindern müsste damit – bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent – weniger gezahlt werden als heute. Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent. Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt der entsprechende Abschlag. Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.

Dynamische Erhöhung der Geld- und Sachleistungen:

Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll ein Plus von 4,5 Prozent statt zunächst gedachter 5 Prozent kommen – im Gegenzug zum noch aufgenommenen Budget. Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen. Annehmen Weiterlesen

Datenschutz- und Cookie-Richtlinie