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Haftbefehl gegen Putin: Internationaler Strafgerichtshof ermittelt wegen Ukraine-Krieg

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Haftbefehl gegen Wladimir Putin: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag will Russlands Präsidenten wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft ziehen. Auch gegen eine Handlangerin wird ermittelt. Für den Kreml ist der Haftbefehl ohne Bedeutung.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Putin sei mutmaßlich für die rechtswidrige Deportation von Kindern und Umsiedlungen aus besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich, teilte der IStGH am Freitag mit. Haftbefehl erlassen wurde auch gegen die Kinderrechtskommissarin in Putins Präsidialverwaltung, Maria Lwowa-Belowa.

Das Gericht sei aufgrund der Anträge der Ankläger vom 22. Februar zu der Auffassung gelangt, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gebe, dass Putin und Lwowa-Belowa für die genannten Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Die Haftbefehle würden anders als sonst üblich veröffentlicht, weil die Verbrechen mutmaßlich noch andauerten und eine öffentliche Bekanntgabe dazu beitragen könne, die weitere Begehung von Straftaten zu verhindern.

Russland bekräftigte umgehend, der Strafgerichtshof in Den Haag sei bedeutungslos. „Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht“, erklärte die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, auf ihrem Telegram-Kanal. Moskau werde „nicht mit dem Gericht kooperieren“. Russland sei „kein Vertragspartner“ des Internationalen Strafgerichtshofs und habe ihm gegenüber „keine Verpflichtungen“.

Der Staatsanwalt am Strafgerichtshof, Karim Khan, hatte vor einem Jahr Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet. Khan war dreimal persönlich in der Ukraine, unter anderem in der Region Kiew, wo es in Butscha ein Massaker gegeben haben soll.

Putin für UN-Chef keine Persona non grata

Die Vereinten Nationen vermieden eine direkte Reaktion auf den Haftbefehl. Der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stephane Dujarric, betonte lediglich, dass Putin für den UN-Chef wegen der Entscheidung keine Persona non grata sei: „Der Generalsekretär wird immer mit jedem sprechen, mit dem es nötig ist zu sprechen“.

Dujarric sagte weiter, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) und die Vereinten Nationen getrennte Organisationen seien. Der ICC geht auf das Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 zurück, das durch UN-geführte Verhandlungen entstand. Laut UN besteht ein Kooperationsabkommen zwischen dem Gericht und den Vereinten Nationen.

Sprecher Dujarric wollte die Frage nicht beantworten, ob er diplomatische Fortschritte wegen der nun eingeschränkten Reisefreiheit von Putin gefährdet sieht. So scheint es fraglich, ob der russische Präsident zu möglichen Friedensgesprächen unter UN-Führung zum Beispiel nach Genf fliegen könnte – die Schweiz gehört dem ICC an. Insgesamt haben mehr als 120 Staaten das Römische Statut ratifiziert.

Unabhängige russische Medien kommentierten, dass durch den Haftbefehl Putins Reisemöglichkeiten eingeschränkt werden könnten. Viele Länder, darunter auch Verbündete Russlands, erkennen die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts an und haben das entsprechende Statut ratifiziert.

Die Ukraine hat das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs allerdings nicht ratifiziert. Trotzdem erkennt das Land die Zuständigkeit der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie für Kriegsverbrechen an. Präsidenten Wolodymyr Selenskyj bezeichnete die Haftbefehle am Freitag als „historische Entscheidung“.

Buschmann sieht „wichtiges Signal der Entschlossenheit“

Bundesjustizminister Marco Buschmann begrüßte den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs. „Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen“, sagte der FDP-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die beste Lösung ist es, wenn eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben werden kann. Der nun erlassene Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit.“

Daneben gelte es, auch weiterhin über andere Modelle nachzudenken, „wie wir eine konsequente Strafverfolgung umsetzen, etwa mit einem Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens des Angriffskrieges“, fügte Buschmann hinzu. Zu diesen Fragen gebe es einen engen Austausch mit den internationalen Partnern und den bereits ermittelnden Institutionen, so etwa am kommenden Montag in London bei einer internationalen Konferenz der Justizminister zur Unterstützung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs.

Die Haftbefehle gegen Putin und Lwowa-Belowa sind ein erster Schritt hin zu einem Prozess. Aus früheren Verfahren wird jedoch deutlich, dass es schwierig ist, hochrangige Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen. In mehr als 20 Jahren gab es lediglich fünf Verurteilungen wegen sogenannter Kernverbrechen. Bei keinem der Verurteilten handelt es sich um oberste Vertreter eines Machtapparats.

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