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Haftbefehl gegen Putin erlassen

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Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Ihm wird die illegale Deportation von Kindern vorgeworfen.

Ein Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat am Freitag einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Ihm werden zweierlei Kriegsverbrechen vorgeworfen, die beide in Verbindung mit der „unrechtmäßigen Deportation“ von ukrainischen Kindern nach Russland stehen.

Auch die Beauftragte für Kinderrechte der russischen Regierung, Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa, wird in diesem Zusammenhang nun per Haftbefehl gesucht.

Die mutmaßlichen Kriegsverbrechen sollen sich in den von Russland besetzten Gebieten in der Ostukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 zugetragen haben. „Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Putin eine individuelle strafrechtliche Verantwortung trägt“, teilte der Strafgerichtshof in einer Pressemitteilung mit. Dasselbe gelte für Lwowa-Belowa.

Auch Russlands Beauftragte für Kinderrechte soll sich in Den Haag verantworten müssen. (Quelle: IMAGO/Mikhail Metzel)

Russland: „Gerichtshof ist bedeutungslos“

Die zuständige Zweite Kammer des Gerichts entschied sich zwar, den genauen Text der Haftbefehle geheim zu halten, um Opfer und Zeugen zu schützen und ihre Ermittlungen zu sichern. Da die mutmaßlichen Kriegsverbrechen der „unrechtmäßigen Deportation“ von Kindern jedoch andauern könnten, habe man sich entschlossen, die Öffentlichkeit über die Exiastenz der Dokumente zu informieren. Durch die Bekanntmachung erhoffe sich das Gericht, weitere Straftaten in diesem Kontext verhindern zu können.

Russland bekräftigte umgehend, der Strafgerichtshof in Den Haag sei bedeutungslos. „Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht“, erklärte die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, auf ihrem Telegramm-Kanal.

In Kiew begrüßte Generalstaatsanwalt Andrij Kostin die Entscheidung des IStGH als „historisch für die Ukraine und das gesamte internationale Rechtssystem“. Der Chef des Präsidialamtes, Andrij Jermak, sagte die Ausstellung des Haftbefehls sei „nur der Anfang“.

Ermittlungen gegen Kreml seit Kriegsbeginn

Bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Internationale Strafgerichtshof begonnen, wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln. Der zuständige Staatsanwalt am Strafgerichtshof, Karim Khan, war drei Mal persönlich in der Ukraine, unter anderem in der Region Kiew, wo es in Butscha ein Massaker gegeben haben soll.

Mit dem Erlass der Haftbefehle gegen Putin und Lvova-Belova könnten beide nun verhaftet werden, falls sie eines der insgesamt 123 Länder betreten, die das Gericht anerkennen. Es ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem möglichen Prozess.

Erst am Donnerstag hatte eine von den UN beauftragte Untersuchungskommission einen Bericht veröffentlicht, nach dem Russland zahlreiche Kriegsverbrechen in der Ukraine begangen hat. Für den Bericht würden über 500 Interviews geführt. Außerdem werteten die Experten Satelliten-Aufnahmen aus, ermittelten in Haftanstalten und untersuchten Gräber. Russland dementierte stets, Gräueltaten begangen zu haben oder Zivilisten angegriffen zu haben.

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