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Für die CSU kann der kleinere Bundestag gefährlich werden

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Die Ampel-Fraktionen im Bundestag haben am Freitag das Wahlrecht reformiert. Die Opposition läuft Sturm gegen das Gesetz. Was ändert sich konkret?

Das Wichtigste im Überblick


Die Vorarbeiten dauerten lange, dann gab es noch Änderungen in letzter Minute, nun hat die Ampel-Koalition ihre große Wahlrechtsreform beschlossen. Am Freitag passierte das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien den Bundestag.

Ziel der Reform ist es, eine Regelgröße des Bundestags von 630 Sitzen sicherzustellen – derzeit hat das Parlament 736 Mitglieder. Was ändert sich nun im Parlament? Der Überblick.

Warum ist der Bundestag derzeit so groß?

Grund sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr laut Zweitstimmenergebnis Sitze im Bundestag zustehen. Bisher ziehen alle Wahlkreisgewinner in den Bundestag ein.

Allerdings soll die Zusammensetzung des Parlaments trotzdem das Ergebnis laut Zweitstimmen, mit denen die Parteien gewählt werden, korrekt abbilden. Deshalb gibt es im Falle von Überhangmandaten für die anderen Parteien Ausgleichsmandate.

Sitze im Bundestag. (Quelle: Grafik: t-online)

Was ändert sich nun?

Die Ampelkoalition will, dass es keine Überhangmandate mehr gibt – und damit auch keine Ausgleichsmandate. Die Bundestagssitze sollen komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Das Parlament soll damit immer 630 Mitglieder haben.

Nach der Bundestagswahl werden laut Gesetz wie bisher auch die den Parteien zustehenden Bundestagssitze auf die Bundesländer umgerechnet. Im einzelnen Land kommen dann zunächst die erfolgreichen Wahlkreiskandidaten der Partei zum Zuge. Sind danach noch Mandate zu vergeben, kommen die Kandidierenden auf der Landesliste an die Reihe.

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Und wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr laut Zweitstimmen Sitze zustehen?

Für die Wahlkreisgewinner jeder Partei gibt es ein Ranking – wer die meisten Stimmen bekommt, steht ganz oben. Nach diesem Ranking werden die Bundestagsmandate verteilt. Wenn die Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr laut Zweitstimmenverteilung Sitze zustehen, schauen die Wahlkreissieger in die Röhre, die besonders wenige Stimmen bekommen haben. Eine Ausnahme soll es nur für parteiunabhängige Direktkandidaten geben: Wenn sie die meisten Erststimmen im Wahlkreis auf sich vereinen, kommen sie auf jeden Fall in den Bundestag.

Kritikern der neuen Regelung ist die Koalition etwas entgegengekommen: Im ersten Entwurf sollte der Bundestag bei 598 Mitgliedern gedeckelt werden; das entsprach der jetzigen Regelgröße laut Bundeswahlgesetz. Nun sind es 630. Die Anhebung wird damit begründet, dass sich so die Wahrscheinlichkeit erhöhe, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten“.

Die Ampel-Fraktionen halten es zudem für unwahrscheinlich, dass ein Wahlkreis am Ende gar keinen Bundestagsabgeordneten hat. Sie verweisen darauf, dass in der Regel mehrere Abgeordnete aus einem Wahlkreis kommen.

Größe der Parlamente in anderen Ländern.
Größe der Parlamente in anderen Ländern. (Quelle: Grafik: t-online)

Was ändert sich noch?

Neu in der jüngsten Version des Entwurfs ist die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie besagt, dass auch eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke in den Bundestag kommt, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Im ersten Reformentwurf sollte dies beibehalten werden – nun streicht die Ampel die Klausel.

Verabschiedet hat sich die Koalition hingegen von dem Vorhaben, die bisherige Zweitstimme, mit der die Parteien gewählt werden, an erste Stelle auf den Wahlzettel zu setzen und Hauptstimme zu nennen. Die bisherige Erststimme sollte Wahlkreisstimme heißen. Stattdessen bleibt es nun bei den bisherigen Begrifflichkeiten und der althergebrachten Reihenfolge.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
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