Neueste Nachrichten und Updates

Ermittler fordern Zurückhaltung: Täterinnen haben Freudenberg verlassen

0 8

Vonseiten der Ermittler wird es wohl keine offiziellen Antworten zur getöteten Luise aus Freudenberg geben. Grund ist der Persönlichkeitsschutz der minderjährigen Täterinnen. Diese haben Freudenberg zusammen mit ihren Familien mittlerweile verlassen.

Die beiden Mädchen, die gestanden haben, ihre Mitschülerin Luise umgebracht zu haben, haben gemeinsam mit ihren Familien Freudenberg verlassen. Sie seien vom Jugendamt außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht worden, sagte ein Sprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein. Landrat Andreas Müller sagte der „Siegener Zeitung“: „Wir haben ein entsprechendes Angebot zur gemeinsamen Unterbringung unterbreitet. Das Angebot wurde angenommen.“

Laut den Ermittlern wird es in dem Fall möglicherweise keine offiziellen Antworten zum Tatgeschehen geben. „Wir können auch die rechtlichen Grenzen, die uns gesetzt sind, nicht überschreiten, nur weil die Bevölkerung meint, ein Anrecht zu haben, alle Hintergründe zu kennen“, sagte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen.

Hintergrund ist der Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen. „Wir werden natürlich vollumfänglich aufklären“, betonte er. Sollten sich die beiden geständigen Mädchen als Täterinnen bestätigen, „dann werden wir keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen machen.“ Und weiter: „Wenn wir Auskunft erteilen können und dürfen, tun wir das sicherlich.“ In so einem speziellen Fall – Opfer und Täterinnen sind Kinder – müsse man auch mal akzeptieren, dass es gewisse Informationen gebe, die nicht für die Öffentlichkeit seien. „Damit muss man letztlich irgendwo leben“, sagte er.

Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März in einem Waldstück an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstochen zu haben. Gegen Strafunmündige könne man nicht ermitteln, „sodass eigentlich die Akte zu schließen wäre“, sagte von Grotthuss. Die Ermittler dürften sich aber nicht dem Vorwurf aussetzen, im Zuge der Ermittlungen mögliche andere strafrechtliche Sachverhalte zu übersehen.

Drohungen und Hass im Netz

Es gibt demnach aber derzeit keine Hinweise darauf, dass andere Personen als die beiden Mädchen beteiligt waren. „Natürlich werden wir auch hinterfragen, ob die Geständnisse, die wir bekommen haben, belastbar sind und sich tragfähig zeigen“, sagte von Grotthuss. Polizei und Staatsanwaltschaft gingen mit einer Mitteilung gegen Falschmeldungen in der Sache in die Offensive. „Offenkundig gibt es besonders in den sozialen Medien Spekulationen, die sich nicht mit dem aktuellen Stand der Ermittlungen decken“, hieß es.

Die Ermittler baten, sich daran nicht zu beteiligen „und die Diskussionen über die Hintergründe des Vorfalls, auch zum Schutz der Angehörigen, nicht zu befeuern.“ Außerdem wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Social-Media-Kanäle der beiden Täterinnen geschlossen. In sozialen Netzwerken hatte es auf den Profilen teils anonymer Nutzer zahlreiche Spekulationen und auch Drohungen und Hass gegen die beiden Mädchen gegeben. Laut Polizei wird laufend geprüft, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.

Auf die Frage, ob Gerüchte nicht gerade aufgrund des Informationsvakuums sprießen, sagte Oberstaatsanwalt von Grotthuss: „Jeder meint, auch den Anspruch zu haben, alles wissen zu dürfen. Man muss aber sagen: Es gibt Grenzen, zum Beispiel den Persönlichkeitsschutz. Das müssen wir dann auch aushalten, dass wir sagen: ‚Da gibt es halt keine weiteren Informationen.'“ Dass die Identitäten der beiden Mädchen bekannt wurden, macht es den Ermittlern demnach zudem schwerer, Einzelheiten zu nennen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen warnte vor Spekulationen und vorschnellen Erklärungsversuchen. Es sei jetzt wichtig, „wie es die ermittelnden Behörden gerade auch tun, mit Besonnenheit zu agieren.“ Empathie und Rücksichtnahme für die Angehörigen des Opfers und der Schutz der beteiligten Mädchen und ihrer Familien sollten vor allem im Mittelpunkt stehen. „Auch minderjährige Tatverdächtige haben ein Recht auf Kinder- und Jugendschutz“, hieß es.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, aber Sie können sich abmelden, wenn Sie dies wünschen. Annehmen Weiterlesen

Datenschutz- und Cookie-Richtlinie